Allgemeine Geschäftsbedingungen
Musikförderverein Peißenberg e.V.
Alte Kohlenwäsche 13
82380 Peißenberg
- Das Schuljahr der Musikfördervereins e.V. (Musikpunkt Peißenberg) beginnt am 1. September und endet am 31. August. Es gelten die Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemeinen Schulen in Bayern.
- Der Unterricht des Musikfördervereins Peißenberg e.V. wird wöchentlich zu den vereinbarten Zeiten erteilt. Die Unterrichtszeit wird mündlich mit der Lehrkraft vereinbart. Für die beiden ersten Wochen des jeweils neuen Schuljahrs gelten die Unterrichtszeiten des vorangegangenen Schuljahrs, sofern zwischen dem Schüler/dessen Bevollmächtigten keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Anmeldung zum Unterricht gilt auf unbestimmte Zeit. Anmeldungen sind auch während des laufenden Jahres möglich, sofern hierfür die Voraussetzungen (Unterrichtsräume / Lehrkräfte usw.) gegeben sind.
- Die Abmeldung vom Unterricht zum Ende des laufenden Unterrichtsjahres, d.h. zum 31. August, muss schriftlich 8 Wochen vorher erfolgen. Sofern keine fristgerechte Abmeldung erfolgt, verlängert sich der Unterricht um ein weiteres Schuljahr. Das Fach ‚Früherziehung‘ endet automatisch ohne Kündigung zum
31. August des jeweiligen Schuljahres. - Während des Schuljahrs kann der Schüler, außer bei schriftlich begründetem, zwingendem Anlass, nur mit Einverständnis der Lehrkraft aus dem Unterricht ausscheiden.
- Die Schüler/Innen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Verhinderungen bzw. Versäumnisse sind der jeweiligen Lehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Auf Veranlassung des Schülers ausgefallene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig.
- Die Erkrankung einer Lehrkraft wird nach Möglichkeit telefonisch oder durch Anschlag an der Tür des Unterrichtsraumes bekannt gegeben.
- Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Unterrichtsstunden werden nachgegeben. Ersatzweise wird das anteilige Honorar zurück erstattet. Ein Gebührenabzug von Seiten des Zahlers ist nicht zulässig.
- Die Lehrkraft kann den Unterricht aus dringenden Gründen nach Absprache mit den SchülerInnen bzw. den Eltern verlegen.
- Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr für ein ganzes Schuljahr von 01. September bis 31. August. Die Jahresgebühr wird aufgeteilt in 12 Monatsraten bezahlt. Bei Abmeldung zum Schuljahresende ist die Gebühr bis einschließlich 31. August zu bezahlen. Ein Gebührenabzug von Seiten des Zahlers ist nicht zulässig.
- Die Gebührenordnung gilt auf unbestimmte Zeit und ändert sich immer zum Beginn eines neuen Schuljahres. Änderungen werden 6 Monate vor Beginn des neuen Schuljahres bekannt gegeben und ersetzen alle vorhergehenden Fassungen der Gebührenordnung.
- Wir weisen darauf hin, dass Ihre persönlichen Daten für Zwecke des Schulbetriebes elektronisch gespeichert werden und deren Speicherung erst mit Ende des Vertragsverhältnisses sowie nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gelöscht werden. Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages stimmen Sie dieser Datenspeicherung ausdrücklich zu.